Kosten für Verkehrswertgutachten bei Grundsteuer: Finanzamt trägt Kosten im Einzelfall
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Kosten eines Verkehrswertgutachtens für die Grundsteuer im finanzgerichtlichen Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt getragen werden müssen. Dies gilt, wenn die Steuerersparnis die Gutachterkosten deutlich übersteigt, die ursprüngliche Wertfestsetzung zu einer erheblichen Überbewertung führte und die Ursache für den niedrigeren Wert bereits im Verwaltungsverfahren offenkundig war. Eine automatische Kostenauferlegung an den Steuerpflichtigen ist unverhältnismäßig und widerspricht dem billigen Ermessen des Gerichts.
Beispielrechnung: Im Urteilsfall betrug die jährliche Steuerersparnis 606,63 EUR, insgesamt über sechs Jahre, also 3.639,80 EUR. Die Gutachterkosten beliefen sich auf 1.514,28 EUR. Die deutlich höhere Steuerersparnis rechtfertigte die Kostenauferlegung an das Finanzamt.
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, 16.10.2025, 8 K 626/24
Zurück zur Artikel-Übersicht …
Ähnliche Artikel
- Steuerstundung bei Wohnimmobilie
- Zerstörte Wohnungstür durch Feuerwehreinsatz
- Keine steuerliche Förderung nach der Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten
- Im Bau befindliche Gebäude sind kein Verwaltungsvermögen
- Gewinnabführung nach unberechtigter Eigenbedarfskündigung
- Grunderwerbsteuer für nachträgliche Sonderwünsche beim Hausbau
- Mieterstrom als eigenständige Hauptleistung
- Hausgeld erst bei Gebrauch abzugsfähig
- Indexmieten müssen klar und transparent sein
- Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens
